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Dipl. Ing. (FH) Kai Besemer


Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken
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     Für die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens sind folgende
     Informationen und Unterlagen erforderlich :

     Objektbesichtigung
       Nach terminlicher Absprache mit Auftraggeber, Gerichten, Eigentümern oder deren bevollmächtigten Vertretern. 
       Üblicherweise innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Auftragserteilung.

     Aktueller Grundbuchauszug
       (Erhältlich bei Amtsgerichten, Grundbuchämtern, Notariaten)

     Lageplan, Flurstücknachweis
       (Erhältlich bei Vermessungs- oder Katasterämtern)

     Baurechtliche Gegebenheiten (Baugenehmigung(en) mit amtlichem Lageplan )

     Zeitangaben
       Angaben zu Baujahr und wesentlichen Zustandsänderungen (Renovierungen, Modernisierungen, Schadensereignisse )

     Maßangaben
       Qualifizierte Angaben zu Nutzfläche, umbautem Raum und zur Grundfläche einzelner Geschosse

     Nutzungsvereinbarungen
       Mietverträge, Pachtverträge, Vereinbarungen zu Niesbrauch und Erbbaurecht, sonstige
       auch mündliche Vereinbarungen zu Nutzungsüberlassungen.

     Pläne
       Pläne die den aktuellen Zustand von Grundstück und der aufstehenden Bebauung maßstäblich wiedergeben 

     Zusätzlich im Einzelfall:

       Angaben zu Erschließungskostenbeiträgen (Erhältlich bei Stadtverwaltungen oder Tiefbauämtern )
       Denkmalschutz (Auszug aus Denkmalbuch )
       Naturdenkmale (Auszug erhältlich bei "Unterer Naturschutzbehörde" oder Landratsamt )
       Baulastenverzeichnis (Erhältlich bei Bau- und Katasterämter )
       Technische und  rechtliche Sondermerkmale
       Alle besonders wertbeeinflussenden Merkmale von Grundstück und aufstehender Bebauung.

      Hinweis:
       Sofern die obengenannten Unterlagen nicht vorgelegt werden, können diese gegen Aufwandserstattung beschafft werden.



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