Für die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens sind folgende
Informationen und Unterlagen erforderlich :
Objektbesichtigung
Nach terminlicher Absprache mit Auftraggeber, Gerichten, Eigentümern oder deren bevollmächtigten Vertretern.
Üblicherweise innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Auftragserteilung.
Aktueller Grundbuchauszug
(Erhältlich bei Amtsgerichten, Grundbuchämtern, Notariaten)
Lageplan, Flurstücknachweis
(Erhältlich bei Vermessungs- oder Katasterämtern)
Baurechtliche Gegebenheiten (Baugenehmigung(en) mit amtlichem Lageplan )
Zeitangaben
Angaben zu Baujahr und wesentlichen Zustandsänderungen (Renovierungen, Modernisierungen, Schadensereignisse )
Maßangaben
Qualifizierte Angaben zu Nutzfläche, umbautem Raum und zur Grundfläche einzelner Geschosse
Nutzungsvereinbarungen
Mietverträge, Pachtverträge, Vereinbarungen zu Niesbrauch und Erbbaurecht, sonstige
auch mündliche Vereinbarungen zu Nutzungsüberlassungen.
Pläne
Pläne die den aktuellen Zustand von Grundstück und der aufstehenden Bebauung maßstäblich wiedergeben
Zusätzlich im Einzelfall:
Angaben zu Erschließungskostenbeiträgen (Erhältlich bei Stadtverwaltungen oder Tiefbauämtern )
Denkmalschutz (Auszug aus Denkmalbuch )
Naturdenkmale (Auszug erhältlich bei "Unterer Naturschutzbehörde" oder Landratsamt )
Baulastenverzeichnis (Erhältlich bei Bau- und Katasterämter )
Technische und rechtliche Sondermerkmale
Alle besonders wertbeeinflussenden Merkmale von Grundstück und aufstehender Bebauung.
Hinweis:
Sofern die obengenannten Unterlagen nicht vorgelegt werden, können diese gegen Aufwandserstattung beschafft werden.